Rechtsgrundlagen (einschl. Formulare für Einverständniserklärungen)

An unserer Schule…

An unserer Schule legen wir Wert auf einen respektvollen und freundlichen Umgang miteinander.
Die schulspezifischen rechtlichen Grundlagen können Sie hier nachlesen.
Am ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien werden in jeder Klasse die entsprechend ausgewiesenen Grundlagen ausführlich den Schülerinnen und Schülern aller Klassen erklärt. Die Erklärungen werden von den volljährigen Schülerinnen und Schülern auf einer Liste abgegeben, minderjährigen Personen wird ein Formular mitgegeben, auf dem sowohl die Schülerinnen und Schüler selbst, als auch mindestens eine sorgeberechtigte Person eine entsprechende Erklärung abgeben. Schülerinnen und Schüler, die diese Erklärungen aufgrund von Abwesenheit nicht erhalten, sind dazu verpflichtet, sich diese Grundlagen der Hausordnung selbstständig durchzulesen. Sollten Fragen beim Lesen aufkommen, steht die Klassenleitung für die Beantwortung gerne zur Verfügung.

Einwilligungen und Formulare

Fernbleiben vom Unterricht

Bitte beachten Sie im Falle eines Fernbleibens vom Unterricht unsere Hausordnung (Punkt 7).

„Werden Unterricht oder sonstige für verbindlich erklärte schulische Veranstaltungen versäumt, gelten grundsätzlich die Vorgaben der Schulordnung (§§ 22-24). Insbesondere ist zu beachten:

  • Spätestens am dritten Tag (bei Vollzeitschülern) bzw. am folgenden Berufsschultag (bei Teilzeitschülern) nach dem Versäumen von Unterricht oder sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen sind die Gründe schriftlich darzulegen. Die Frist beginnt am ersten Tag nach dem Versäumnis.
  • Ist ein Versäumen absehbar, ist schriftlich eine Beurlaubung vorab zu beantragen.“

Information an die Klassenleitung – nicht an das Sekretariat

  • Jede Klassenleitung kann per Mail kontaktiert werden. Die Gründe für die Abwesenheit können per klassischer Schriftform (Brief) oder per Mail dargelegt werden. Die entsprechenden Mailadressen der Klassenleitungen finden Sie hier.
  • Bitte geben Sie keine telefonische Mitteilung bzgl. der Abwesenheit über unser Sekretariat.
  • Eine mündliche Benachrichtigung entbindet in keiner Weise von der schriftlichen Darlegung der Gründe per Brief oder per Mail.